Studentenverbindungen gibt es seit vielen Jahren an fast allen Hochschulorten in Deutschland. Aber Studentenverbindung ist nicht gleich Studentenverbindung. Und nicht alle Studentenverbindungen sind Burschenschaften. Der Unterschied liegt in unserer Geschichte und in unserer daraus abgeleiteten Verpflichtung, weiter für das Erreichte einzutreten.
Angeregt durch die Ideale der französischen Revolution, entstand im Jahr 1815 die Burschenschaft als revolutionäre Bewegung. Ihre Mitglieder setzten sich ein für die Einheit Deutschlands, gegen die damalige feudale Kleinstaaterei, Rechtlosigkeit der Bürger und staatliche Willkür.
Die Forderungen der Burschenschaft, erstmals formuliert auf dem Wartburgfest 1817, waren und sind noch heute die Mitbestimmung des Bürgers, Gleichheit vor dem Gesetz sowie die Meinungs- und Pressefreiheit und die Freiheit der Religionsausübung. Für diese Ziele der Burschenschaft steht ihr Wahlspruch „Ehre – Freiheit – Vaterland“ - nach heutigem Sprachgebrauch würde man Begriffe wie „Menschenwürde“, „Rechtsstaat“ und „Souveränität des Staates" verwenden. Das klingt moderner, bedeutet aber nichts anderes.
Sowohl das Paulskirchenparlament von 1848 und die Weimarer Republik, als auch die Bundesrepublik Deutschland haben die grundlegenden Forderungen der Burschenschaft - teilweise wortgleich - in die Verfassung bzw. das Grundgesetz übernommen.
Auch unsere heutige Nationalhymne „Einigkeit und Recht und Freiheit“ stammt von einem Burschenschafter - Heinrich Hoffmann von Fallersleben.
Die Farben der burschenschaftlichen Bewegung waren Schwarz-Rot-Gold. Diese Farben wurden von den Teilnehmern am Hambacher Fest 1832 als Symbol für ihr Streben nach nationaler Einheit und Freiheit mitgeführt und zu den deutschen Farben erklärt.
Die Burschenschaft ist Keimzelle der Demokratie in Deutschland. Dies ist für uns Verpflichtung und Ansporn zugleich.
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